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Infos und Ratschläge zur Schadensabwicklung

Kleiner Leitfaden für den geschädigten nach einem unverschuldeten "Verkehrsunfall"

 

Der nebenstehende Artikel sagt sinngemäß:

 

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat dem Geschädigten das zur Schadensbeseitigung "Erforderliche" zu ersetzen. Er muß daher den Geschädigten in die Lage versetzen, den Schaden vollständig beseitigen zu können und zwar so, als wäre das Schadensereignis nie eingetreten.

 

Text Neufassung vom 1.08.2002

 

Da es um Ihren Schaden geht, bestimmen Sie, wie dieser zu beheben ist. Sie sind und bleiben Herr des Geschehens, denn hier geht es um die Verletzung Ihres Eigentums und / oder gar Ihrer Gesundheit.

 

Einen ersten groben Überblick über die in einem Schadensfall relevanten Fragen vermitteln Ihnen diese Informationen und Ratschläge. Der Inhalt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann auch keine Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall darstellen, denn jeder Unfall ist anders.

 

Um sich objektiv über die eigenen Ansprüche zu informieren und aufklären zu lassen, empfiehlt sich im Fall eines Falles der Gang zum Rechtsanwalt. Auskunft über Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben, gibt Ihnen die Rechtsanwaltskammer.

Nachfolgend eine kurze und keinesfalls vollständige und abschließende Liste der Schadensersatzpositionen, für welche Sie vom gegnerischen Versicherer, soweit sie im Einzelnen konkretisiert sind, Ersatz verlangen können:

  • Abschleppkosten
  • Bergungskosten
  • Beschädigte, mitgeführte Gegenstände
  • Entgangener Unterhalt
  • Entsorgungskosten gemäß Altautoverordnung
  • Finanzierungskosten
  • Gebrauchtwagengutachten
  • Haushaltsführungskosten
  • Kosten- und Auslagenpauschale
  • Kosten neuer Kennzeichen
  • Kosten für eine technische Prüfung HU/AU etc.
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Neuwagenersatz
  • Rechtsanwaltskosten
  • Reparaturkosten
  • Reparaturüberprüfungskosten
  • Rechnungsprüfungskosten
  • Sachverständingenkosten
  • Schmerzensgeld
  • Umbaukosten
  • Überführungskosten
  • Verlust von KFZ-Steuer und Versicherung
  • Verdienstausfall
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Zulassungs- und Abmeldekosten
  • zurückgebliebener Kraftstoff
  • u.v.m.

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